Schön Mikulic Rechtsanwälte Ihre Ansprechpartner im Familienrecht
 Schön Mikulic Rechtsanwälte                                                                                               Ihre Ansprechpartner im Familienrecht

Familienrecht

 

Grundsätzlich gilt, dass Trennung und Scheidung - vor allem wenn Kinder vorhanden sind - für alle Beteiligten am einfachsten zu bewältigen sind, wenn man weiterhin einen guten Umgang mteinander pflegt und sich einigt. Wir unterstützen diese Vorgehensweise und regen das immer wieder an. Unstreitige Lösungen sparen Nerven und Geld. Aber natürlich kämpfen wir für unsere Mandanten auch um deren Recht, wenn eine solche Lösung scheitert.

 

 

Wir sind Ihr Ansprechpartner im Familienrecht: 

 

SCHEIDUNG

 

Derzeit wird in Deutschland statistisch jede dritte Ehe geschieden. In einer solchen emotionalen und finanziellen Krisensituation ist eine professionelle juristische Beratung und Vertretung notwendig. Der Scheidungsantrag muss zwingend von einem Rechtsanwalt gestellt werden. Aber auch Folgefragen (Kinder, Versorgungsausgleich, Vermögen etc.) sollten dringend geklärt werden.

 

 

Hinweis zur Onlinescheidung:

 

Wir bieten auch gerne eine Online-Scheidung an. Das bedeutet, dass Sie uns alle notwendigen Unterlagen per Email zusenden, wir Sie per Email, Telefon oder Videochat beraten und Sie dann nur zum Scheidungstermin bei Gericht erscheinen müssen. Das spart Nerven, Zeit und ggf. auch Fahrtkosten. Abgerechnet wird nach den Mindestsätzen des RVG. Wenn Sie daran Interesse haben, schicken Sie uns bitte eine Email an info@eu-law.biz mit dem Betreff "Onlinescheidung". Sie erhalten dann von uns einen Fragenkatalog, nach dessen Beantwortung wir prüfen, ob eine Online-Scheidung durchführbar ist.

 

 

 

SORGERECHT

 

Wenn ein Paar Kinder hat und sich trennt, stellt sich die Frage, bei wem die Kinder künftig leben werden (Aufenthalt). Auch nach der Trennung können sich solche Fragen neu ergeben. Eine starre Regel gibt es nicht mehr, inzwischen werden sogar immer öfter sog. Wechselmodelle vereinbart. Sinnvoll ist es, wenn beide Eltern sich über Kindschaftssachen einig sind. Verknüpft mit der Regelung des Aufenthalts ist die Umgangsregelung für den anderen Elternteil.

 

 

UNTERHALT

 

Eltern sind ihren Kindern gegenüber grundsätzlich unterhaltspflichtig. Barunterhaltspflichtige ist derjenige Elternteil, der das Kind nicht betreut. Schwierigkeiten bei der Beurteilung ergeben sich z.B. bei der Ausübung eines sog. Wechselmodells. Kindesunterhalt wird in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle bemessen, wobei jedenfalls ein Mindestunterhalt geschuldet wird, sofern Leistungsfähigkeit besteht. 

 

Auch Ehegatten oder ehemalige Ehegatten können gegenüber dem Partner unterhaltspflichtig sein. Während der Trennung wird dann Trennungsunterhalt geschuldet, nach der Scheidung nachehelicher Unterhalt.

 

 

ZUGEWINN

 

Grundsätzlich wird bei einer Scheidung das in der Ehe erworbene Vermögen geteilt. Dabei muss nach sinnvollen Lösungen für die Aufteilung gesucht werden, wenn etwa Betriebs- oder Grundvermögen vorhanden ist. Bei Darlehen muss mit der Bank verhandelt werden, ob ein Ehegatte entlassen werden kann.

 

 

VERSORGUNGSAUSGLEICH

 

Auch während der Ehe erworbene Rentenanrechte werden grundsätzlich im Versorgungsausgleichsverfahren geteilt. Zu prüfen ist, ob auch andere private Vorsorgeanrechte miteinbezogen werden können.

 

 

EHEWOHNUNG / GEWALTSCHUTZ

 

In bestimmten Fällen kann die Zuweisung der Ehewohnung erforderlich sein. Zudem kann eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz notwendig sein, wenn der frühere Partner gewalttäig ist oder mt Gewalt droht. Hier muss ggf. schnell gehandelt werden.

 

 

INTERNATIONALES FAMILIENRECHT

 

Sind zwei ausländische Staatsangehörige oder ein ausländischer Staatsangehöriger mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet, kann im Familienrecht ausländisches Recht zur Anwendung kommen. Sind z.B. zwei in Deutschland lebende Kroaten verheiratet, kann sich deren Zugewinnausgleich nach kroatischem Recht richten. Hier ist zu allen Teilgebieten eine ausführliche Beratung erforderlich. In diesen Konstellationen kommt es auch mitunter zu internationalen Kindesentführungen, die nach dem HKÜ abzuwickeln sind. Hier ist ein sehr schnelles Tätigwerden erforderlich. Wir haben bereits zahreiche Mandate im internationalen Familienrecht bearbeitet und verfügen daher über die notwendige Beratungsexpertise in diesem Bereich.

 

 

ERBRECHT

 

Häufig ergeben sich erbrechtliche Folgefragen; das Erbrecht ist eng mit dem Familienrecht verknüpft. Sie werden von uns daher auch im Erbrecht umfassend beraten.

 

 

Wir beraten und vertreten Sie gerne im Familienrecht - bundesweit.

 

Ihre Familienrechtskanzlei

Wir unterstützen Sie deutschlandweit bei:

 

*Scheidung (auch online)

*Sorgerecht

*Unterhalt

*Zugewinn

*Kindesentführung

*allen familienrechtlichen Fragen (IPR, HKÜ, erbrechtliche Verknüpfungen)


 

Kontakt

Senden Sie uns eine Email oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

Schön Mikulic Rechtsanwälte

Cuvilliesstraße 14

81679 München

 

Tel.: 089 / 41079606

Fax: 089 / 41079607

info@scheidung-bayern.de

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